Rechtsprechung
   BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17644
BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00 (https://dejure.org/2001,17644)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.2001 - 2 BvR 783/00 (https://dejure.org/2001,17644)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 2 BvR 783/00 (https://dejure.org/2001,17644)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,17644) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.05.1987 - 2 BvR 800/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung von Abschiebehaft

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00
    Insbesondere verpflichtet er die Haftgerichte, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung bzw. Aufrechterhaltung der Haft vorliegen oder aufgrund nachträglich eingetretener Umstände entfallen sind; hierzu zählt namentlich das Ergehen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, durch die der Inhaftierte der Ausreisepflicht ledig oder die Durchführbarkeit seiner Abschiebung für längere Zeit oder auf Dauer gehindert wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1987 - 2 BvR 800/84 -, NJW 1987, S. 3076; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -).

    Die angegriffenen Entscheidungen stehen in Übereinstimmung mit der zu einem Asylfolgeantrag ergangenen Rechtsprechung, die in dem Abschiebungshindernis des § 36 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG (früher: § 10 Abs. 3 Satz 7 AsylVfG) kein Abschiebungshafthindernis gesehen hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1987 - 2 BvR 800/84 -, NJW 1987, S. 3076).

  • BVerfG, 28.11.1995 - 2 BvR 91/95

    Verfassungsrechtliche Überprüfungen von gerichtlichen Entscheidungen zur

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00
    Der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, von der Sicherungshaft abzusehen, wenn die Abschiebung nicht durchführbar und die Freiheitsentziehung deshalb nicht erforderlich ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, AuAS 1996, S. 42 [43]).

    Eine andere Betrachtung folgt auch nicht aus dem Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 1995 - 2 BvR 91/95 -, AuAS 1996, S. 42 (43), dem ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00
    Denn die die angegriffene Entscheidung tragenden rechtlichen Erwägungen für die Verneinung eines Rechtsschutzinteresses ergeben sich aus der weiteren Entscheidung vom 9. März 2000, ohne dass diese vorgelegt oder dem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 88, 40 [45]; 93, 266 [288]).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00
    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung der Grundrechtskonformität einer behaupteten Freiheitsverletzung bei Wiedergewährung der Freiheit ohne weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 [219] m. w. N.; stRspr, vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00
    Die Auslegung dieser Vorschriften durch die angegriffenen, mit der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur in Einklang stehenden Entscheidungen unterliegt angesichts ihrer nur eingeschränkten Kontrolle (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00
    Denn die die angegriffene Entscheidung tragenden rechtlichen Erwägungen für die Verneinung eines Rechtsschutzinteresses ergeben sich aus der weiteren Entscheidung vom 9. März 2000, ohne dass diese vorgelegt oder dem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 88, 40 [45]; 93, 266 [288]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00
    Im Übrigen ist angesichts der Ausführungen des Oberlandesgerichts zur Kostenerstattung davon auszugehen, dass eine erneute Entscheidung des Gerichts auch bei Annahme eines Rechtsschutzinteresses wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00
    An ausreichendem Vortrag hierzu fehlt es (vgl. BVerfGE 28, 17 [19 f.]).
  • BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00
    Insbesondere verpflichtet er die Haftgerichte, zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung bzw. Aufrechterhaltung der Haft vorliegen oder aufgrund nachträglich eingetretener Umstände entfallen sind; hierzu zählt namentlich das Ergehen einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, durch die der Inhaftierte der Ausreisepflicht ledig oder die Durchführbarkeit seiner Abschiebung für längere Zeit oder auf Dauer gehindert wird (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1987 - 2 BvR 800/84 -, NJW 1987, S. 3076; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 2000 - 2 BvR 347/00 -).
  • BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2001 - 2 BvR 783/00
    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung der Grundrechtskonformität einer behaupteten Freiheitsverletzung bei Wiedergewährung der Freiheit ohne weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 [219] m. w. N.; stRspr, vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401).
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

  • OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 235/01

    Familienrecht; Asylfolgeantrag beseitigt Ausreisepflicht

    Dies wird nachvollziehbar daraus hergeleitet, dass - vorbehaltlich der Durchführung eines weiteren Asylverfahrens - nach § 71 Abs. 8 AsylVfG ein Asylfolgeantrag der Anordnung von Abschiebungshaft nicht entgegensteht, wobei das Gesetz anders als etwa in § 14 Abs. 4 Nrn. 4 und 5 AsylVfG gerade nicht zwischen den verschiedenen Haftgründen differenziert (vgl. BVerfG, Beschluss vom Beschluss vom 22.1. 2001 - 2 BvR 783/00 - ; BayObLG NVwZ-Beilage Nr. 5/1998, 55; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 3 W 7/01 - Renner, AuslR 7. Auflage, § 55 AsylVfG Rdn. 10 f; Melchior Abschiebungshaft 01/2001 S. 1130).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht